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Nationales Visum Typ D – Einladung eines Ausländers in die Slowakei

Was ist ein nationales Visum Typ D?

Das D-Visum ermöglicht:

  • Aufenthalt über 90 Tage bis zu maximal 1 Jahr,
  • Einreise zur Beantragung eines Aufenthaltstitels,
  • vorübergehenden Aufenthalt aufgrund einer Einladung.

Es wird häufig genutzt für:

  • Studierende,
  • Arbeitnehmer,
  • Unternehmer,
  • Familienbesuche,
  • Übergangslösungen vor dem Aufenthaltstitel.

Arten des D-Visums

Visum zum vorübergehenden Aufenthalt

Für Personen mit bereits genehmigtem Aufenthaltstitel.

Visum aufgrund einer Einladung

Ausgestellt auf Einladung einer Privat- oder juristischen Person.

Visum im öffentlichen oder nationalen Interesse

Ausnahmesituationen wie Projekte, Kultur oder Sport.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Botschaft oder Konsulat der Slowakei im Aufenthaltsland,
  • ausnahmsweise in der Slowakei bei legalem Aufenthalt.

Einladung – grundlegende Voraussetzung

Die Einladung kann gestellt werden von:

  • Privatperson (Bürger oder rechtmäßig aufhältiger Ausländer),
  • Unternehmen in der Slowakei.

Die Einladung muss enthalten:

  • persönliche Daten des Eingeladenen,
  • Zweck und Dauer des Aufenthalts,
  • Adresse der Unterkunft,
  • ggf. finanzielle Garantie.

Erforderliche Unterlagen