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Langfristiger Aufenthalt für Drittstaatsangehörige

Was ist ein langfristiger Aufenthalt?

Der langfristige Aufenthalt ist eine Form des legalen Aufenthalts in der Slowakei, bestimmt für Drittstaatsangehörige, die gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
Dieser Überblick dient als Information für Kunden von BPC – Visa, Aufenthalt und Business in der Slowakei.

Wer keinen Antrag stellen kann

Ausgeschlossene Personengruppen

Keinen Antrag stellen können Personen, die:

  • Asylbewerber sind,
  • einen tolerierten Aufenthalt als Opfer von Menschenhandel haben,
  • temporären Schutz beantragt haben,
  • als Geflüchtete gelten,
  • einen Aufenthalt zum Studium besitzen,
  • einen Aufenthalt zu besonderen Aktivitäten haben (Praktikum, Regierungsprogramme, internationale Verpflichtungen),
  • einen Aufenthalt zur saisonalen Arbeit haben,
  • als entsandte Arbeitnehmer im internationalen Verkehr oder Dienstleistungsbereich tätig sind,
  • diplomatische Privilegien und Immunitäten besitzen.

Antragstellung

  • Antrag wird persönlich eingereicht.
  • Ausschließlich auf dem offiziellen Formular des Innenministeriums.
  • Nur bei der Fremdenpolizei in der Slowakei.
  • Entscheidungsfrist: 90 Tage.

Erforderliche Unterlagen