Was ist ein nationales Visum Typ D?
Das D-Visum ermöglicht:
- Aufenthalt über 90 Tage bis zu maximal 1 Jahr,
- Einreise zur Beantragung eines Aufenthaltstitels,
- vorübergehenden Aufenthalt aufgrund einer Einladung.
Es wird häufig genutzt für:
- Studierende,
- Arbeitnehmer,
- Unternehmer,
- Familienbesuche,
- Übergangslösungen vor dem Aufenthaltstitel.
Arten des D-Visums
Visum zum vorübergehenden Aufenthalt
Für Personen mit bereits genehmigtem Aufenthaltstitel.
Visum aufgrund einer Einladung
Ausgestellt auf Einladung einer Privat- oder juristischen Person.
Visum im öffentlichen oder nationalen Interesse
Ausnahmesituationen wie Projekte, Kultur oder Sport.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Botschaft oder Konsulat der Slowakei im Aufenthaltsland,
- ausnahmsweise in der Slowakei bei legalem Aufenthalt.
Einladung – grundlegende Voraussetzung
Die Einladung kann gestellt werden von:
- Privatperson (Bürger oder rechtmäßig aufhältiger Ausländer),
- Unternehmen in der Slowakei.
Die Einladung muss enthalten:
- persönliche Daten des Eingeladenen,
- Zweck und Dauer des Aufenthalts,
- Adresse der Unterkunft,
- ggf. finanzielle Garantie.
Erforderliche Unterlagen
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