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Aufenthalt und Arbeit von EU-Bürgern in der Slowakei

Rechte von EU-Bürgern

EU-Bürger dürfen in der Slowakei leben, arbeiten und studieren ohne Arbeitsgenehmigung.
Bei einem Aufenthalt über 90 Tage ist eine Registrierung bei der Fremdenpolizei (Cudzinecká polícia) erforderlich.

Registrierung

  • Persönlich bei der Polizei am Wohnort.
  • Erforderliche Dokumente: Personalausweis/Reisepass, Unterkunftsnachweis, Nachweis des Aufenthaltszwecks (Arbeit, Studium).
  • Nach der Registrierung erhält der EU-Bürger eine Aufenthaltsbestätigung und optional eine Karte.

Arbeiten in der Slowakei

Keine Arbeitsbewilligung nötig. Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Sozial- und Gesundheitssystem anmelden.

Vorteile

  • Freier Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Weniger Bürokratie.
  • Familiennachzug möglich.

Aufenthalt für Personen slowakischer Herkunft (BPC)