Rechte von EU-Bürgern
EU-Bürger dürfen in der Slowakei leben, arbeiten und studieren ohne Arbeitsgenehmigung.
Bei einem Aufenthalt über 90 Tage ist eine Registrierung bei der Fremdenpolizei (Cudzinecká polícia) erforderlich.
Registrierung
- Persönlich bei der Polizei am Wohnort.
- Erforderliche Dokumente: Personalausweis/Reisepass, Unterkunftsnachweis, Nachweis des Aufenthaltszwecks (Arbeit, Studium).
- Nach der Registrierung erhält der EU-Bürger eine Aufenthaltsbestätigung und optional eine Karte.
Arbeiten in der Slowakei
Keine Arbeitsbewilligung nötig. Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Sozial- und Gesundheitssystem anmelden.
Vorteile
- Freier Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Weniger Bürokratie.
- Familiennachzug möglich.
Aufenthalt für Personen slowakischer Herkunft (BPC)
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