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Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung (BPC)

Was bedeutet Aufenthalt zur Familienzusammenführung

Dieser Aufenthalt ist für Ausländer bestimmt, die mit ihren Familienangehörigen in der Slowakei leben möchten.
Er ermöglicht einen legalen Aufenthalt, gemeinsames Wohnen und in vielen Fällen auch Zugang zu Arbeit oder Studium.

Wer kann den Antrag stellen

Antragsberechtigt sind:

  • Ehepartner eines slowakischen Bürgers oder eines Ausländers mit Aufenthaltstitel,
  • minderjährige Kinder unter 18 Jahren,
  • Eltern eines Kindes mit Aufenthalt in der Slowakei,
  • andere abhängige Familienangehörige mit besonderem Betreuungsbedarf.

Wo wird der Antrag eingereicht

  • bei der Fremdenpolizei in der Slowakei,
  • oder bei der slowakischen Botschaft / dem Konsulat im Ausland.

Erforderliche Unterlagen