Menü Schließen

Aufenthalt zum Zweck der Selbstständigkeit in der Slowakei

Aufgrund der jüngsten Änderungen in der slowakischen Gesetzgebung bieten wir diese Dienstleistung derzeit NICHT an.

Was bedeutet das?

Es handelt sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis (prechodný pobyt), die von der Fremdenpolizei erteilt wird. Sie ist für Ausländer, die:

  • als Einzelunternehmer (živnostník) tätig sein möchten,
  • eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) gründen und führen,
  • oder als Geschäftsführer (konateľ) in einem bestehenden Unternehmen arbeiten.

Erforderliche Unterlagen