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Verlängerung des Aufenthalts in der Slowakei


Was bedeutet das

Obnovenie pobytu bedeutet die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis (prechodný pobyt) in der Slowakei. Ausländer mit Aufenthalt zum Zweck von Arbeit, Geschäft, Studium oder Familie müssen den Antrag rechtzeitig stellen, wenn sie weiter in der Slowakei bleiben möchten.

Wann muss der Antrag gestellt werden

Der Antrag muss frühestens 90 Tage und spätestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden. Ein verspäteter Antrag kann zum Erlöschen des Aufenthalts führen.

Wo wird der Antrag gestellt

Persönlich bei der Abteilung für Fremdenpolizei (Cudzinecká polícia) am Wohnort des Antragstellers.

Erforderliche Unterlagen